Eine Anmeldung kann wöchentlich zu den Unterrichtszeiten erfolgen oder besser 
per Mail unter Angaben von Namen und Telefon-Nr. oder telefonisch

Einfach vorbeikommen!, oder benutzen Sie unser Kontaktformular

  • Ein ½ Jahr vor Vollendung des jeweils vorgeschriebenen Mindestalters kann mit der Ausbildung begonnen werden.
  • Die Theorie-Prüfung ist frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters möglich.
  • Die Praktische Prüfung kann frühestens 4 Wochen vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Der Karten-Führerschein:
Wird am Tage der Vollendung des vorgeschriebenen Mindestalters ausgehändigt.

Die Probezeit:
Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis (ausgenommen Klasse AM,L,T,S) wird diese für den Zeitraum von 2 Jahren „auf Probe“ erteilt (§ 2a Abs. 1 Satz 1 StVG). Dies ist keine Beschränkung der Fahrerlaubnis, sondern eine befristete Bewährungsphase für den Fahranfänger.

Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre, wenn bei Auffälligkeiten von der Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wurde.


Fahrschule Mangler in Wangen

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