Abwicklung Ihres Führerscheinantrages: 

Folgende Unterlagen müssen für den Führerscheinantrag bei der Erstwohnsitz-Gemeindeverwaltung vorgelegt werden:

  • Führerscheinantrag ab 18 Jahre Online stellen beim Landratsamt Ravensburg Onlineantrag ab 18 Jahre
  • Führerscheinantrag (von der Fahrschule), sowie evtl. Zusatzblatt für Führerschein mit 17 (derzeit noch nicht Online verfügbar) 
  • Personalausweises oder Reisepass
  • Passbild – biometrisches Lichtbild!! im Fotofachgeschäft
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre (vom Augenarzt oder Optiker -Ausweis mitnehmen)
  • Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung (beim Roten Kreuz) oder (erstehilfe.de)
  • Die Gemeindeverwaltung übergibt den Führerschein-Antrag an das zuständige Landratsamt. Dieses berechnet eine Bearbeitungsgebühr, welche per Post zugestellt wird.
    Erst wenn diese Gebühr bezahlt wurde, wird der Führerschein-Antrag bearbeitet. Die Führerscheinstelle benötigt ca. 4 – 12 Wochen für die Bearbeitung.
    Solange der Antrag nicht bearbeitet wurde, kann keine Prüfung abgelegt werden!
  • Deshalb ist es wichtig, dass der Antrag baldmöglichst vollständig abgegeben wird.
  • Die Führerscheinstelle wird nach der Genehmigung den Prüfauftrag an den zuständigen TÜV übermitteln.
  • Der zuständige TÜV versendet ab Eingang automatisch eine Zahlungsaufforderung (Kostenvorschuss genannt) für die theoretische- sowie praktische Prüfung an den Prüfling per Post. Erst wenn diese beiden Prüfungsgebühren an den TÜV überwiesen wurden, können Prüfungen beim TÜV abgelegt werden.

Voraussetzungen: → weiter …

Fahrschüler-Ausbildungsordnung: → weiter …