Abwicklung Ihres Führerscheinantrages:
Folgende Unterlagen müssen für den Führerscheinantrag bei der Erstwohnsitz-Gemeindeverwaltung vorgelegt werden:
- Führerscheinantrag ab 18 Jahre Online stellen beim Landratsamt Ravensburg Onlineantrag ab 18 Jahre
- Führerscheinantrag (von der Fahrschule), sowie evtl. Zusatzblatt für Führerschein mit 17 (derzeit noch nicht Online verfügbar)
- Personalausweises oder Reisepass
- Passbild – biometrisches Lichtbild!! im Fotofachgeschäft
- Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre (vom Augenarzt oder Optiker -Ausweis mitnehmen)
- Erste-Hilfe-Kurs Bescheinigung (beim Roten Kreuz) oder (erstehilfe.de)
- Die Gemeindeverwaltung übergibt den Führerschein-Antrag an das zuständige Landratsamt. Dieses berechnet eine Bearbeitungsgebühr, welche per Post zugestellt wird.
Erst wenn diese Gebühr bezahlt wurde, wird der Führerschein-Antrag bearbeitet. Die Führerscheinstelle benötigt ca. 4 – 12 Wochen für die Bearbeitung.
Solange der Antrag nicht bearbeitet wurde, kann keine Prüfung abgelegt werden! - Deshalb ist es wichtig, dass der Antrag baldmöglichst vollständig abgegeben wird.
- Die Führerscheinstelle wird nach der Genehmigung den Prüfauftrag an den zuständigen TÜV übermitteln.
- Der zuständige TÜV versendet ab Eingang automatisch eine Zahlungsaufforderung (Kostenvorschuss genannt) für die theoretische- sowie praktische Prüfung an den Prüfling per Post. Erst wenn diese beiden Prüfungsgebühren an den TÜV überwiesen wurden, können Prüfungen beim TÜV abgelegt werden.
Voraussetzungen: → weiter …
Fahrschüler-Ausbildungsordnung: → weiter …