Auf einem Automatik-PKW die Fahrprüfung machen und danach aber dennoch ein Schalt-PKW fahren? Geht das?
Ja, das geht.
Kein Abwürgen, kein Ruckeln, kein Verzweifeln an der Kupplung, kein Verschalten usw. sondern ganz ohne Stress und Hektik nur den rechten Fuß auf s Gaspedal legen oder mit dem rechten Bein auf die Bremse drücken. Denn du hast bei der Automatik kein Kupplungspedal. Dein linkes Bein hat somit beim Fahren „frei“.
So kannst du dich viel schneller auf s Fahren im Straßenverkehr, auf andere Verkehrsteilnehmer und die Verkehrsregeln konzentrieren als auf das lästige Schalten und Kuppeln. Das spart Geld und Zeit.
Du fährst in deiner Fahrausbildung einen Teil in einem Schaltwagen und einen Teil auf Automatik sowie auch die praktische Fahrprüfung auf einem Automatik-PKW.
Innerhalb deiner Fahrausbildung fährst du mindestens 10 Fahrstunden á 45 min. auf einem Schalt-PKW. Dies sind keine zusätzlichen Stunden.
Vorteil: Egal mit welchem Fzg. du gerade fährst, es sind alles dieselben Modelle (BMW 1-er), also das Cockpit ist bei jedem Wagen dasselbe.
Nach diesen Schaltstunden absolvierst du einen mindestens 15-minütigen Fahrtest. Dabei zeigst du nur deinem Fahrlehrer deine Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Beherrschung eines Schaltfahrzeugs und ob du verantwortungsvoll und umweltschonen Fahren kannst.
Dein Fahrlehrer stellt dir nach dieser Testfahrt eine Bestätigung aus, welche die Führerscheinbehörde dann in deinen künftigen Führerschein als Schlüsselzahl B 197 vermerkt.
Damit hast du die Berechtigung, dass du trotz der Prüfung auf einem Automatikfahrzeug im Inland und im Ausland Fahrzeuge mit Automatik- und mit Schaltgetriebe fahren darfst.
Für wen ist dieser B 197 geeignet?
Wenn du vor hast, nur einen Klasse B (BF17) Führerschein zu machen, dann passt dieser Führerschein mit Automatik perfekt zu dir.
Denn du darfst danach Automatik und Schaltfahrzeuge fahren.
Wenn du aber vor hast, später einmal eine Erweiterung auf die Klassen:
BE (PKW-Anhänger), C/CE (LKW) oder D/DE (Bus) zu machen, dann ist es ratsamer gleich den Klasse B auf Schaltgetriebe zu erwerben.
Ansonsten hättest du für die genannten Klassen BE/C/D definitiv nur die Erlaubnis später mit einem Automatikfahrzeug zu fahren.
Außer du würdest dann auf einem Schaltfahrzeug deine Erweiterung durchführen, dann würde die Schlüsselzahl 197 wieder gelöscht werden und du hättest einen ganz gewöhnlichen Klasse B Führerschein.
Eine Änderung im Führerscheinantrag beim Landratsamt kann auch noch am Anfang der Fahrausbildung stattfinden.
Die Neuerungen können etwas verwirren, aber wir beraten dich diesbezüglich sehr gerne.
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