Begleitetes Fahren mit 17 Jahren: 

(Quelle: FAHRLEHRERVERBAND Baden-Württemberg e.V. und FSG/TTVA mbH, Zuffenhauser Str. 3, 70825 Korntal-Münchingen)

Der Modellversuch zu BF 17 wurde am 01.01.2008 in Baden-Württemberg gestartet. Am 01.01.2011 wurde BF 17 nahtlos in Dauerrecht überführt.
Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.
Der Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ wird bundesweit wissenschaftlich evaluiert. Für die Zwecke der Evaluation dürfen personenbezogene Daten der teilnehmenden Fahranfänger und Begleiter erhoben und bis zum 31.12.2015 gespeichert werden.

Die bisherigen Auswertungen haben gezeigt, dass Teilnehmer an BF 17 ein deutlich geringeres Unfall- und Deliktrisiko haben.